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Hundeverordnung - Neu: 2009


`Hundeverordnung - Neu: 2009`, `Die Hundeverordnung hat sich geändert. Tenor: Wer einen Hund hält, darf andere nicht gefährden !

Hundeverordnung: Wer frisst hier wen ? | Tierarztpraxis-Hanau.de

Die 'Gefahrenabwehr-Verordnung über das Halten und Führen von Hunden', kurz: Hundeverordnung genannt, wurde aktuell überarbeitet und geht jeden Hundehalter in Hessen etwas an.

So heisst es gleich in den ersten beiden Punkten:

(1) Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.

(2) Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss ist auch die Telefonnummer anzugeben.

Dann hören aber auch schon die Gemeinsamkeiten auf. Im dritten Punkt des ersten Paragraphen werden dann jene Hunde genannt, um die es dann im Wesentlichen in der restlichen Verordnung geht:

(3)Gefährliche Hunde darf nur halten, wem eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde erteilt worden ist.

Aber Achtung: Hier hat sich einiges gegenüber der vorherigen Verordnung geändert. Z.B.: Rottweiler wurden (gleich ob reinrassig oder gemischt) in die Liste der gefährlichen Hunde aufgenommen. Aufatmen können dagegen Halter von 'Mastiffs' und 'Mastino Napoletano'. Die fallen aus der Erlaubnispflicht heraus.

In einer Pressemitteilung vom 29. Januar 2009 weißt die Stadt Hanau darauf hin,

Halter von Rottweilern, die ihren Hund zum Stichtag 31. Dezember 2008 bereits hatten, genießen sogenannten Bestandsschutz. Das bedeutet, dass diese Halter unter Angabe bestimmter Daten die Hundehaltung bis zum 30. Juni 2009 schriftlich bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen müssen. Das erforderliche Formular steht unter anderem auf der städtischen Internetseite www.hanau.de zur Verfügung.

Werden diese Hunde rechtzeitig bis zum 30. Juni dieses Jahres gemeldet, entfällt die Erlaubnispflicht. Es wird von der zuständigen Ordnungsbehörde eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt, die vom Halter beim Ausführen des Hundes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Rottweiler, die erst nach dem 1. Januar 2009 in den Besitz des Halters gekommen sind, oder die erst nach dem 1. Juli bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden, unterliegen der Erlaubnispflicht und haben ein entsprechendes Verfahren bei der Ordnungsbehörde zu durchlaufen.

Betroffene oder interessierte Hundehalter können sich unter anderem auf diesen Adressen näher informieren:

Hanau, Feb. 2009
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